Allgemeine Mietvertragsbedingungen
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A. Abschluss des Mietvertrages und Personendaten
1. Sie können Ihr Reisemobil persönlich, schriftlich, telefonisch oder per Internet buchen. Die Mietpreise, vorgegebene Mindestmietdauern und Saisonzeiten, ergeben sich aus der bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Preisliste des Vermieters. Bei jeder Anmietung wird eine einmalige Service-Pauschale berechnet, ebenfalls aus der gültigen Preisliste des Vermieters zu entnehmen.
2. Zwischen Vermieter und dem/den Mieter(n) kommt im Buchungsfall ein Mietvertrag zustande, auf den ausschließlich deutsches Recht Anwendung findet. Der Mietvertrag wird auf vereinbarte Dauer befristet. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit aufgrund fortgesetzten Gebrauchs gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen.
3. Die Mietzeit beginnt mit Übernahme des Reisemobiles durch den Mieter und endet bei Rücknahme des Reisemobiles durch den Vermieter. Das Übergabe- / Rücknahmeprotokoll ist ebenso wie diese Mietvertragsbedingungen Bestandteil des Mietvertrages.
4. Mieter und eingetragene Fahrer des Mietfahrzeugs erklären sich einverstanden, dass persönliche Daten vom Vermieter gespeichert werden.
5. Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein. Camping-, Stellplatz- und Fährgebühren sowie Bußgelder und sonstige Strafgebühren gehen zu Lasten des Mieters. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag, insbesondere der §§ 651a-l BGB finden auf das Vertragsverhältnis weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung.
- B. Leistungen
1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Angaben im Mietvertrag verbindlich. Wir gewähren dass ausschließlich technisch einwandfreie Fahrzeuge vermietet werden. Wir gewähren ebenfalls, dass die Fahrzeuge vor jeder Übergabe an einen anderen Mietkunden gemäß unserer Checkliste überprüft werden.
2. Unsere Preise schließen ein:
a) Freie km im Rahmen der Angaben in der jeweils gültigen Mietpreisliste des Vermieters.
b) Folgende Versicherungen: Kfz-Haftpflichtversicherung / Kfz-Vollkasko Selbstbet. je Schadenfall 1.000,00 € / Kfz-Teilkasko Selbstbet. je Schadenfall 1.000,00 € Verkehrsservice- Versicherung (Schutzbrief gemäß den Bedingungen der Versicherung)
c) Kosten für Ölverbrauch, Verschleißreparaturen (jedoch nicht für Schäden am Reifen und am Unterboden) und fällige Wartung.
d) Weiter stellen wir Kfz-Zubehör und sonstige Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung (siehe auch Inventarliste).
e) Nicht eingeschlossen im Mietpreis sind: Wäsche, Verpflegung. Versicherungen für Gegenstände die Sie im Fahrzeug lassen. An-/Abreise u. Nebenkosten. Eventuelle Kosten für zusätzlichen Versicherungsschutz. Verbrauchsmaterial, Benzin oder Diesel. Das Reisemobil wird vollgetankt übergeben und muss vollgetankt zurückgebracht werden, anderenfalls berechnet der Vermieter Treibstoff sowie Serviceleistungen lt. aktueller Preisliste.
- C. Reise -Versicherung
Wir empfehlen dringend unsere angebotene Urlaub-Schutz-Paket-Versicherung, diese ist im Mietpreis nicht eingeschlossen und muss spätestens 14 Tage vor Antritt der Reisemobilmietzeit abgeschlossen werden. Diese können Sie über uns abschließen, wir sind jedoch nicht mit der Schadensregulierung befasst. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist der Versicherer von Ihnen direkt und unverzüglich zu benachrichtigen.
- D. Bezahlung
Nach schriftlicher Reservierungsbestätigung durch den Vermieter ist innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung von 30% oder mindestens 250,00 € zu leisten. Die Reservierung ist erst nach Eingang der Anzahlung verbindlich. Bei Überschreiten der Frist ist der Vermieter an die Reservierung nicht mehr gebunden. Die Restzahlung des Mietpreises muss spätestens 30 Tage vor Mietbeginn auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein. Ist der Betrag nicht eingegangen, erfolgt eine Stornierung der Reservierung, Ihnen werden die anfallenden Kosten in Rechnung gestellt. Zusätzlich ist eine Kaution in Höhe von 600,00 ¬ in bar bei Übernahmetermin zu hinterlegen, bei Buchungen aus dem Ausland ist die Kaution mit der letzten Zahlungsüberweisung zu überweisen, diese wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges und nach erfolgter Miet-Endabrechnung zurück erstattet. Bei kurzfristigen Buchungen, weniger als 14 Tage vor Anmietdatum, wird der komplette Mietpreis inkl. der Kaution sofort fällig. Der Vermieter ist berechtigt die Herausgabe des Fahrzeuges zu verweigern, wenn nicht spätestens zum Abholtermin die Gesamtmiete bei ihm eingegangen ist, die Kaution nicht hinterlegt wurde oder die vertraglich vereinbarten Fahrer nicht spätestens bei der Übergabe des Fahrzeuges einen gültigen Führerschein, der zum Führen des Fahrzeuges der gemieteten Fahrzeugklasse berechtigt, im Original vorlegen. Das Fahrzeug gilt in diesem Falle als vom Mieter schuldhaft nicht rechtzeitig übernommen, mit den unter H. genannten Folgen und Kosten. Zusätzliche Fahrer, die keinen Führerscheinvorgelegt haben, können zur Vermeidung der obigen Konsequenzen auch als Fahrberechtigte einvernehmlich gestrichen werden.
- E. Übergabe, Rücknahme
1. Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs erfolgen grundsätzlich auf dem Gelände des Vermieters, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe des Fahrzeugs in ordnungsgemäßem Zustand verpflichtet. Die Fahrzeugübergabe erfolgt am ersten Miettag zwischen 15 und 18 Uhr, die Fahrzeugrücknahme erfolgt am letzten Miettag zwischen 8 und 11 Uhr, samstags, sonntags und an Feiertagen nur eingeschränkt und nach Absprache, sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist. Übernahme- und Rückgabetag werden als ein Miettag berechnet.
2. Vor Fahrzeugübergabe ist der Mieter verpflichtet an einer ausführlichen Fahrzeugeinweisung durch den Vermieter teilzunehmen. Bei Fahrzeugübergabe wird ein Übergabeprotokoll zum Zustand des Fahrzeugs angefertigt u. beidseitig unterzeichnet. Durch die Unterzeichnung erkennt der Mieter den vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeuges an. Nach Mietbeginn festgestellte Mängel am Fahrzeug oder seiner Ausstattung hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Der Mieter übernimmt das Fahrzeug in betriebsbereitem Zustand (vertragsgemäßer Zustand), innen und außen gereinigt, mit Zubehör, den Unterlagen, sowie den Fahrzeugpapieren. Das Fahrzeug ist spätestens am Ende der Mietzeit in diesem Zustand zurückzugeben. Beschädigungen die im Übergabeprotokoll nicht vermerkt sind, bei Fahrzeugrückgabe aber festgestellt werden, gehen zu Lasten des Mieters. Der Vermieter ist zum Rückbehalt der vollen Kaution berechtigt, bis eine Klärung der Kosten für Mängel- oder Beschädigungsbeseitigung hergestellt werden konnte.
3. Wenn Sie Ihre Reise während der Mietzeit verlängern wollen, wenden Sie sich bitte telefonisch an den Vermieter. Eine solche Verlängerung ist nur möglich, wenn Ihr Reisemobil noch verfügbar ist.
4. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs sind Sie zum Schadenersatz verpflichtet, pro angefangene Stunde 30,00 €, bei mehr als drei Stunden Verspätung wird anstelle der vorbenannten Stundenabrechnung der Tagesmietpreis pro Verspätungstag in Rechnung gestellt. Entsteht durch die verspätete Rückgabe ein Schaden, z.B. durch weitergehenden Mietausfall, oder Kosten die dadurch entstehen dass ein nachfolgender Mieter gegenüber dem Vermieter Ansprüche wegen einer vom Mieter zu vertretenden verspäteten Fahrzeugrückgabe geltend macht, trägt der Mieter. Macht der Mieter nicht unverzüglich mind. 3 Stunden vor Ablauf der vereinbarten Rückgabefrist Mitteilung über eine eventuell verspätete Rückgabe, muss er darüber hinaus nach Ablauf der Rückgabefrist aus versicherungsrechtlichen Gründen mit einer Anzeige wegen Unterschlagung des Fahrzeuges rechnen.
5. Ist das Fahrzeug nicht gereinigt und die Endreinigung nicht vorher zugebucht worden, entstehen Ihnen weitere Kosten. Wir berechnen Ihnen, abweichend von unserer Preisliste: Innenreinigung: 100,00 € (Mindestkosten! - je nach Verschmutzung u. Aufwand mehr) Toilettenreinigung: 100,00 € (Mindestkosten! - je nach Verschmutzung u. Aufwand mehr) Außenreinigung: 80,00 € (Mindestkosten! - je nach Verschmutzung u. Aufwand mehr) Bei extremer Verschmutzung des Fahrzeugs und der Einrichtung, wie z.B. Teerflecken, befleckte Polster, Brandflecken, etc., ist der Mieter verpflichtet die zusätzlichen Reinigungskosten bzw. Ersatz zusätzlich zur Endreinigung zu tragen.
- F. Besondere Obliegenheiten des Mieters
1. Das Fahrzeug darf von Ihnen selbst, dem/n im Mietvertrag angegebenen Fahrer/n gelenkt werden, sofern der jeweilige Fahrzeugführer mind. 21 Jahre alt und seit mind. einem Jahr im Besitz einer für die Fahrzeugklasse gültigen Fahrerlaubnis ist. Bitte beachten Sie unbedingt, dass einige Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 to haben und nicht mit dem Führerschein Klasse B gefahren werden dürfen.
2. Diese Bedingungen gelten auch für den Fahrer, wenn Mieter und Fahrer nicht identisch sind. Dem Vermieter sind alle Fahrer des Fahrzeuges mit Namen und Anschrift bekannt zu geben. Über einen eventuellen Verlust der Fahrerlaubnis von sich oder eines bestimmten Fahrers seit dem Abschluss des Mietvertrages, hat der Mieter unaufgefordert hinzuweisen. Der Mieter haftet in vollem Umfang für von ihm bestimmte Fahrer.
3. Es ist untersagt das Fahrzeug unsachgemäß zu verwenden, zum Beispiel:
a) zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests und Fahrunterricht
b) zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen
c) zur Begehung von Zoll- u. sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind
d) zur Weitervermietung oder Verleihung
e) zur entgeltlichen Beförderung von Personen
f) zum Abschleppen oder Schieben eines anderen Fahrzeugs
g) bei Schäden/Mängel, die die Verkehrsfähigkeit entsprechend gesetzlicher Vorschriften beeinträchtigen oder Personen oder Sachen gefährden.
h) von Personen, die falsche Angaben über ihre persönlichen Verhältnisse (Namen, Alter, Fahrerlaubnis) gemacht haben.
i) von Personen, die nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins sind oder die unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen.
j) bei Überladung des Fahrzeugs.
Bitte beachten Sie, dass der Zuladung Grenzen gesetzt sind. Die mögliche Zuladung können Sie aus den Fahrzeugdaten entnehmen. Bedenken Sie bei der Angabe "Masse in fahrbereitem Zustand", dass Sie ca. 100 kg für Zubehör und Sonderausstattungen, welche wir dem Fahrzeug mitgeben (Markise, Fahrradträger, etc.) hinzurechnen müssen.
4. Reparaturen die notwendig werden, um Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, dürfen Sie bis zum Preis von 150,00 € ohne Nachfrage in Auftrag geben, sofern die Summe 150,00 € übersteigt, dürfen Reparaturen nur mit Genehmigung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die angefallenen bzw. genehmigten Reparaturkosten erstattet der Vermieter nur gegen Vorlage der entsprechenden Belege, sofern der Mieter nicht für den Schaden selbstverschuldet haftet. Grundsätzlich sind nur Vertrags-Werkstätten der jeweiligen Fahrzeughersteller aufzusuchen.
5. Verkehrsunfälle an denen das Mietfahrzeug beteiligt ist, sind grundsätzlich polizeilich aufnehmen zu lassen und unverzüglich dem Vermieter zu melden. Das Gleiche gilt bei Schäden durch Naturgewalten und Wildschäden. Behördliche Maßnahmen (z.B. Beschlagnahme, Strafverfahren) sind ebenfalls dem Vermieter unverzüglich zu melden. Der Mieter ist verpflichtet alle den Unfallhergang betreffenden Angaben dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Ein Schuldanerkenntnis darf nicht abgegeben werden.
6. Sonstige Beschädigungen oder besondere Vorkommnisse die in Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen, sind dem Vermieter sofort telefonisch mitzuteilen, damit dieser entsprechende Maßnahmen (z.B. die Ersatzeilbestellungen) in die Wege leiten kann. Schadenersatzansprüche des Mieters für Mängel, die vom Vermieter nicht zu vertreten sind, sind ausgeschlossen.
7. Sorgfaltspflicht: Der Mieter ist verpflichtet, die bei der Einweisung erhaltenen Hinweise zur Bedienung des Fahrzeugs, der Einrichtung und der Ausstattung zu beachten. Es sind die in der Bordmappe des Fahrzeugs befindlichen Merkblätter, Hinweise u. Bedienungsanleitungen sorgfältig zu lesen und zu befolgen, dadurch können Schäden durch falsches Verhalten und Bedienung ausgeschlossen werden. Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und ordnungsgemäß beim Verlassen zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technische Regeln sind zu beachten. Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge: Das Rauchen ist im gesamten Fahrzeug nicht gestattet. Kosten, welche durch eine Beseitigung der Kontaminierung durch Rauch entstehen, einschließlich entgangenem Gewinn durch eine dadurch bedingte Nichtvermietbarkeit des Fahrzeugs, hat ebenfalls der Mieter zu tragen. Der Mieter verpflichtet sich das Fahrzeug mit Sorgfalt zu benutzen und dessen Verkehrssicherheit zu überwachen, ggf. Öl, Wasserstände sowie Reifendruck beim Tanken zu prüfen und ggf. zu korrigieren. Er ist weiterhin verpflichtet vor Antritt und während der Fahrt die Gasflaschen, alle Fenster und Dachluken am Reisemobilaufbau zu schließen. Die Nichtbeachtung der in der Bordmappe befindlichen Hinweise und die Nichtbeachtung von Durchfahrthöhen und -breiten und deren Folgeschäden sind nicht versichert. Hier haftet der Mieter in jedem Fall vollständig für den entstandenen Schaden und die entstandenen Kosten. Besondere Vorsicht und Beachtung: Bei Einfüllen von Kraftstoff in den Frischwassertank oder Wasser in den Kraftstofftank haftet in jedem Fall der Mieter. Gelangt Kraftstoff in das Wassersystem, muss dieses vollständig erneuert werden: Tanks, Boiler, Heizung, Pumpen, Wasserhähne und Leitungen. Der entstandene Schaden und die Folgekosten sind in allen unter "7." genannten Fällen vollständig vom Mieter zu tragen.
8. Wir gehen davon aus, dass vom 1.April bis 1. November jeden Jahres keine Winterbedingungen zu erwarten sind, sollten die Straßenverhältnisse bzw. die Reiseroute das Fahren mit Winterreifen während dieser Zeit erforderlich machen, so muss der Mieter die Winterreifen von uns als Zusatzleistung mieten. Schlimmstenfalls darf das Fahrzeug ohne geeignete Bereifung nicht bewegt werden. Vom 1. November bis 1.April haben unsere Fahrzeuge grundsätzlich mietfrei Winterbereifung. Bei Fahrten in nordische Länder bzw. über höher gelegene Straßen sind immer schlechtere Bedingungen zu erwarten! Der Mieter haftet für Gefahren aus der Handhabung der Gasanlage gegenüber Dritten allein und hält den Vermieter von eventuellen Schadensersatzansprüchen frei. - G. Haftung
1. Haftung des Vermieters: Der Vermieter haftet für alle Schäden soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht. Für durch die Versicherung nicht gedeckte Schäden sowie Nichterfüllung und Verzug, beschränkt sich die Haftung durch den Vermieter bei Sach- und Vermögensschäden nur auf Vorsatz u. grobe Fahrlässigkeit. Alle weitergehenden Ansprüche, auch gegen Mitarbeiter des Vermieters, sind ausgeschlossen. Für die Qualität des eingefüllten Wassers müssen wir jegliche Haftung ausschließen. Der Mieter verpflichtet sich nur einwandfreies Trinkwasser mit einem Zusatz zur Entkeimung und Konservierung des Wassers nachzufüllen. Der Mieter ist für die Qualität des Wassers allein verantwortlich. Die Wasserversorgungsanlage entspricht dem Stand der Technik (Richtlinie 2002/72/EG).
2. Haftung des Mieters:
a) Sie haften bei von Ihnen verschuldeten Unfallschäden beschränkt auf den Selbstbeteiligungsbetrag der Vollkasko-Vers. (siehe B. 3.b) Solange die Schuldfrage ungeklärt ist, sind wir berechtigt die Kaution bis zur Höhe Ihrer Selbstbeteiligung zurückzuhalten. Für Beschädigungen oder fehlende Gegenstände, das Fahrzeug, das Inventar und die Ausrüstung betreffend, ist Ersatz zu leisten. Auch für nicht vom Mieter verursachte Schäden am Mietfahrzeug haftet der Mieter im Rahmen der Obhutspflicht für das gemietete Fahrzeug, es sei denn, dass Versicherungen den Mieter ganz oder teilweise von dieser Haftung befreien. Die Haftungsfreistellung entfällt, wenn der Mieter einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
b) Sie haften unbeschränkt bei schuldhafter Verursachung in folgenden Fällen:
- wenn Schäden aufgrund drogen- oder alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit verursacht wurden
- wenn der Mieter oder der Fahrer, dem der Mieter das Fahrzeug überlassen hat, Unfallflucht begeht
- wenn der Mieter entgegen der Verpflichtung bei einem Unfall die Hinzuziehung der Polizei unterlässt, es sei denn, die Pflichtverletzung hat weder Einfluss auf die Feststellung des Schadensgrundes noch der Schadenshöhe gehabt
- wenn Schäden auf einer verbotenen Nutzung beruhen (z.B. rauchen im Fahrzeug)
- wenn Schäden durch einen unberechtigten Fahrer verursacht werden, dem der Mieter das Fahrzeug überlassen hat
- wenn Schäden auf einer Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen (Höhe, StVO Zeichen 265, Breite StVO Zeichen 264 oder den entsprechenden Landeszeichen) beruhen
- wenn Schäden auf einer Nichtbeachtung der Zuladungsbestimmungen beruhen.
c) Kommt es zum Unfall mit unversicherten Kraftfahrern oder zu einer Unfallflucht, haftet der Mieter immer in der Höhe des Selbstbehalts. Der Selbstbehalt ist unabhängig von der Schuldfrage und wird dem Vermieter vom Mieter geschuldet. Der Selbstbehalt wird für jeden Schaden separat berechnet. Der Selbstbehalt wird erstattet, falls der Vermieter die Kosten von Dritten ersetzt bekommt, was manchmal mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann.
d) Der Mieter haftet für mit der Nutzung des Fahrzeugs anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgeld, Mautforderungen, Zollvergehen u. Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn diese beruhen auf einem Verschulden des Vermieters. Auch für die Bezahlung von gebührenpflichtigen Strecken (z.B. laden der "Go Box" in Österreich) ist der Mieter verantwortlich. Er hat ggf. mit erheblichen Strafzahlungen an die Betreiber zu rechnen wenn dies nicht beachtet wird, die Mautstrecken ohne Bezahlung befahren werden. Es werden auch stark zunehmend, die meist "kleinen" Summen für Straßenmaut in Skandinavien zu bezahlen vergessen. Da mit großer zeitlicher Verzögerung die Betreiber der Strecken Forderungen an uns stellen, sind wir gezwungen zeitaufwendige Ermittlungen anzustellen und müssen deshalb dem jeweiligen Mieter je Nachforderung einen Betrag von 20,00 € Bearbeitungskosten berechnen.
e) Sie haften im Übrigen für alle Schäden, die bei der Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer oder zu verbotenem Zweck, durch das Ladegut oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs entstanden sind (siehe Absatz g).
f) Der Mieter bestätigt, dass er die allgemeinen Versicherungsbedingungen kennt. (Haftpflicht, Kasko, Schutzbrief können beim Vermieter eingesehen werden). Der Mieter unterwirft sich und im Namen der ausgesuchten Fahrer des Fahrzeugs diesen Bedingungen und verpflichtet sich und seine Fahrer alle hiernach bestehenden Obliegenheiten der Versicherten zu erfüllen und nichts zu tun oder zu unterlassen, was den Versicherungsschutz einschränkt. Im Versicherungsfall hat er dem Vermieter bzw. der Versicherung jede gewünschte Auskunft zu erteilen.
g) Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von etwaigen Ansprüchen Dritter freizuhalten.
h) Der Unterzeichner des Vertrages haftet neben der Person, für die er den Mietvertrag abgeschlossen hat, persönlich als Gesamtschuldner. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
i) Zur Vermeidung von Beschädigungen der Markise ist folgendes zu beachten: Die Markise nie bei starkem Wind oder Regen benutzen und im ausgefahrenen Zustand nie unbeaufsichtigt lassen. Die Kosten für eine neue Markise mit Montage übersteigen immer den Kautionsbetrag.
j) Für evtl. beförderte Güter im Fahrzeug ist keine Versicherung abgeschlossen. Der Verlust von Wagenpapieren, Werkzeug, Zubehör und persönlichen Gegenständen geht stets zu Lasten des Mieters, soweit kein Verschulden des Vermieters vorliegt. Wagenpapiere dürfen bei Verlassen des Fahrzeuges nicht im Fahrzeug zurückgelassen werden. - H. Umbuchung, Rücktritt durch den Mieter
1. Wir weisen darauf hin, dass ein Rücktrittsrecht bei Mietverträgen nicht besteht. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen des § 312 Abs. (3) Nr. 6 BGB ein Widerrufsrecht gleichfalls nicht besteht.
2. Wir räumen jedoch kulanzhalber dem Mieter ein Rücktrittsrecht ein, welches unbedingt schriftlich erfolgen muss. Es zählt der Posteingang beim Vermieter. Wird vom Mieter ein Ersatzmieter gestellt, so ist dies nur dann möglich, wenn der Mieterwechsel vom Vermieter schriftlich bestätigt wird. Bei Ablehnung des Ersatzmieters durch den Vermieter ist eine Begründung nicht erforderlich. Wird das Fahrzeug nicht übernommen, so gilt dies als Rücktritt und der volle Mietpreis ist zu zahlen. Kann das Fahrzeug während der mit dem Mieter vereinbarter Mietzeit ganz oder nur teilweise an einen Ersatzmieter vermietet werden, so wird diese Mietzeit in Abzug gebracht. Im Falle des Rücktritts stellen wir die folgenden Stornogebühren in Rechnung, bei deren Festlegung entsprechend den Grundsätzen von § 537 Abs. 1 Satz 2 BGB ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche, anderweitige Vermietung berücksichtigt sind:
5% der Gesamtrechnung vom 100. bis 59. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn - mindestens jedoch 50 Euro
30% der Gesamtrechnung vom 60. bis 31. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
50% der Gesamtrechnung vom 30. bis 15. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
80% der Gesamtrechnung vom 14. bis 5. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
95% der Gesamtrechnung vom 4. bis zum Tag des vereinbarten Mietbeginns
Wir empfehlen den Abschluss der Urlaub-Schutz-Paket-Versicherung!
3. Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist.
4. Für eine Änderungen der Buchung, (zusätzliche/weniger Tage, anderer Termin) wenn überhaupt möglich, berechnen wir für den anfallenden Aufwand 30,00 €. Bei Verlängerungsanfrage während der Mietzeit, wenn dies möglich ist, ist der entsprechende Mehrpreis (lt. gültiger Preisliste) für eine Verlängerung bei Rückgabe des Fahrzeugs in bar fällig.
5. Bei früherer Rückgabe als im Mietvertrag vereinbart, ist eine anteilige Rückerstattung nicht möglich.
6. Steht aus bestimmten Gründen (z.B. durch Unfallschaden beim Vormieter o.ä. Gründen) das von Ihnen gemietete Fahrzeug nicht zur Verfügung, werden wir uns bemühen, Ihnen ein gleichwertiges (Größe und Wert) Fahrzeug zu beschaffen. Abweichungen in Detail / Grundriss müssen von Ihnen akzeptiert werden. Sollten wir nur ein günstigeres Wohnmobil anbieten können, wird ggf. der Mietpreis entsprechend dem Wert und Größe des Fahrzeugs reduziert. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht. - I. Fahrt - Ziele
Aus versicherungsrechtlichen Gründen sind nur Reisen in den geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören gestattet.
Erlaubt ohne spezielle Genehmigung: Andorra, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Holland, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien. Fahrten in außereuropäische Länder sind nur nach Rücksprache mit dem Vermieter möglich, da sonst kein Versicherungsschutz besteht.
Fahrten in folgende Länder bedürfen einer Ausnahmegenehmigung und der vorherigen Einwilligung des Vermieters (bitte möglichst bei Buchung mitteilen), Sie müssen bei Fahrzeugübernahme spezielle Bedingungen akzeptieren und unterschreiben (u.a. dass in diesen Ländern nur auf bewachten Plätzen geparkt werden darf): Albanien, Bosnien-Herzegowina, Estland, Griechenland, Island, Kanarische Inseln, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Mazedonien, Polen, Serbien und Montenegro, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind nicht erlaubt. Fahrten in folgende Länder: Bulgarien, Irak, Iran, Israel, Marokko, Moldawien, Rumänien, Russland, Syrien, Tunesien, Türkei, Ukraine, Weißrussland. Für Länder, die hier nicht aufgelistet sind, bitte speziell bei uns anfragen. - J. Speicherung und Weitergabe von Personendaten
Der Mieter erklärt sich einverstanden, dass seine persönlichen Daten und die persönlichen Daten der vom Mieter bestimmten zusätzlichen Fahrer vom Vermieter gespeichert werden. Die Weitergabe an Dritte ist zulässig, wenn dies zweckmäßig ist, oder wenn gesetz- bzw. ordnungswidriges Verhalten dies erforderlich machen. Der Vermieter darf diese Daten über den Warnring an Dritte, die ein berechtigtes Interesse haben, weitergeben wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen Punkten unrichtig sind od. das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf des Mietvertrages zurückgegeben wird. Die Daten werden nicht zu Werbezwecken weitergegeben. - K. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-Gesundheits-und Schlussbestimmungen
Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Maut- und Gesundheitsbestimmungen sind Mieter und Mitreisende selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Bestimmungen erwachsen können, gehen zu Lasten dieser Personen.
Bei Streitigkeiten aus dem Mietvertrag gilt als Gerichtsstand der Geschäftssitz des Vermieters für alle Ansprüche als vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Der Vermieter darf jedoch auch in diesen Fällen, nach seiner Wahl, den Mieter auch an dessen Sitz verklagen. Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrags werden nur wirksam, wenn diese von der Geschäftsleitung schriftlich bestätigt sind. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen des Mietvertrages hiervon unberührt.
AS Wohnmobil Vermietung
Andrea Schmitt
HauptstraÃe 28a
55288 Armsheim
Kontakt:
Tel. +49 (0) 67 34 - 26 13 54
Fax: +49 (0) 67 34 - 64 03
kontakt(at)as-wohnmobil-vermietung.de
Stand 07.10.2014